Alles Wichtige zum Meldeverfahren

Leicht und verständlich erklärt

Arbeitgebermeldeverfahren

Arbeitgeber haben für ihre Beschäftigten, die zugunsten der SÄV von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, Meldungen gemäß SGB IV § 28 a Abs. 10 und 11 an die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen (DASBV GmbH) zu senden. 

Bei den Meldungen ist die SÄV-Mitgliedsnummer des Arbeitnehmenden anzugeben. 
Liegt Ihnen die Mitgliedsnummer eines Arbeitnehmenden nicht vor, nutzen Sie bitte die Nummer ?0041. Unsere Betriebsnummer lautet 05194880. 

Kontaktdaten DASBV

E-Mail: info(at)dasbv.de
Telefon: 030 / 27590000 

Tipp: Nutzen Sie auch die Internet-Ausfüllhilfen unter app.sv-meldeportal.de. Nähere Informationen zum SV-Meldeportal finden Sie hier: info.sv-meldeportal.de

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