Niederlassung/Selbstständigkeit
Selbstständige Mitglieder zahlen den Regelbeitrag, d. h. den jährlich geltenden Angestelltenhöchstbeitrag.
Wünscht das Mitglied eine einkommensbezogene Veranlagung, sind bis zum 31. Mai jedes Jahres der Ermäßigungsantrag (PDF) zu stellen und das Berufseinkommen des Vorvorjahres, z. B. durch eine Kopie des Einkommensteuerbescheides, nachzuweisen.
Der Ermäßigungsantrag wird nur beitragsrelevant, wenn das Einkommen unter der Bemessungsgrenze des festzusetzenden Jahres liegt. Der Antrag kann formlos oder mit dem Formular, das der Versendung des Jahreskontoausweises jährlich zum Ende jeden 1. Quartals beiliegt, gestellt werden.
Das erstmalig selbstständige Mitglied legt für die Dauer der ersten zwei Kalenderjahre den Pflichtbeitrag nach eigenem Ermessen fest (untere Grenze: Mindestbeitrag). Da aus einem geringeren Beitrag ein niedrigerer Versicherungsschutz resultiert, ist die Beitragshöhe sorgfältig abzuwägen.
