Regelaltersgrenze für den Bezug des Altersruhegeldes
Für Mitglieder, die ab dem 1. Januar 1950 geboren wurden, wird die Regelaltersgrenze für den Bezug von Altersruhegeld bis zum vollendeten 67. Lebensjahr um zwei Kalendermonate pro Geburtsjahr angehoben:
- Mitglieder des Jahrgangs 1950 erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 2 Monaten,
- beim Jahrgang 1951 liegt sie bei 65 Jahren und 4 Monaten,
und so weiter, bis die maximale Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht ist. Diese gilt für alle ab dem Jahr 1961 geborenen Mitglieder.
Hinweis: Die Berechnung und Zahlung der Versorgungsleistung kann erst nach Eingang aller Unterlagen und der endgültigen Abrechnung des Beitragskontos erfolgen, sofern dieses wertmäßig ausgeglichen ist.
Für angestellt tätige Mitglieder bedeutet das:
- Die elektronischen Arbeitgebermeldungen müssen korrekt und vollständig vorliegen.
- Die entsprechenden Zahlungen müssen vollständig auf dem Mitgliedskonto bei der Sächsischen Ärzteversorgung eingegangen sein.
Erfahren Sie mehr zum Ruhegeldeintritt und zu unseren Leistungen.
Ihre Möglichkeiten bei der Wahl des Zeitpunktes zum Ruhegeldeintritt
Ein obligatorisches Altersruhegeld erhalten Mitglieder, sobald die Regelaltersgrenze (ab Jahrgang 1961: 67 Jahre) erreicht ist. Die Antragsunterlagen senden wir Ihnen rechtzeitig vorher zu. Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Erreichen der Regelaltersgrenze gestellt werden. Beiträge zum Versorgungswerk fallen ab Rentenbezug nicht mehr an.
Schon ab dem 62. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld, dann jedoch mit Abschlägen. Für jeden vollen vorgezogenen Kalendermonat bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze müssen Sie eine Kürzung in Höhe von 0,4 % in Kauf nehmen. Ab Rentenbezug erheben wir keine Beiträge mehr. Deshalb ist die Entscheidung für das vorgezogene Altersruhegeld bindend.
Wer länger tätig sein will, kann seinen Ruhestand bis zur maximal zur Vollendung des 70. Lebensjahres hinausschieben und aufgeschobenes Altersruhegeld
beantragen. Als Ausgleich für den späteren Leistungsbezug erhöht sich das Altersruhegeld um 0,6 % für jeden vollen Kalendermonat der späteren Inanspruchnahme. Wir benötigen Ihre Antragsunterlagen vor gewünschtem Rentenbeginn.
Abweichendes Renteneintrittsalter bei der Deutschen Rentenversicherung
Für Mitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung der Geburtsjahrgänge 1957 bis 1963, die auch Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben, gelten für die beiden Versorgungssysteme unterschiedliche Zeitpunkte für den Renteneintritt. Mehr dazu erfahren Sie im Video.
