Engagement im Ehrenamt
Lernen Sie das vielfältige und verantwortungsvolle Engagement unserer Ehrenamtlichen kennen. Erfahren Sie, wie sie mit ihrem Fachwissen, ihrer Zeit und ihrer persönlichen Motivation die Arbeit der SÄV prägen, wichtige Entscheidungen mitgestalten und dazu beitragen, dass unsere Aufgaben transparent, gemeinschaftlich und zukunftsorientiert erfüllt werden. Gleichzeitig bringen sie unterschiedliche Perspektiven ein, die unsere Organisation bereichern und Weiterentwicklungen ermöglichen. Ihr Einsatz schafft Vertrauen, stärkt den Austausch mit unseren Mitgliedern und bildet das Fundament für eine lebendige und verbindliche Selbstverwaltung.
Den ehrenamtlichen Organen der Sächsischen Ärzteversorgung steht eine professionelle, hauptamtlich geführte Verwaltung zur Seite. Sie übernimmt die Betreuung der laufenden Geschäfte, sorgt für eine effiziente organisatorische Abwicklung und verantwortet die Vermögensverwaltung. Dabei handelt sie stets nach den Vorgaben des Verwaltungsausschusses sowie im Rahmen der geltenden Satzung. So wird gewährleistet, dass die ehrenamtliche Arbeit optimal unterstützt und die Aufgaben der SÄV zuverlässig und transparent erfüllt werden.
Die Erweiterte Kammerversammlung
Die Erweiterte Kammerversammlung setzt sich aus insgesamt 113 Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern (m/w/d) zusammen. Dazu gehören sowohl Mitglieder der Landesärztekammer als auch der Landestierärztekammer. Die Versammlung dient der Vertretung der beruflichen Interessen und der Mitgestaltung der berufsständischen Belange auf Landesebene.
Einmal jährlich kommen alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu einer Präsenzsitzung zusammen, um aktuelle Themen zu diskutieren, Entscheidungen zu treffen und die strategische Ausrichtung der Kammern mitzubestimmen. Die erweiterte Kammerversammlung bildet damit ein zentrales Forum für den Austausch zwischen den verschiedenen Berufsgruppen und stellt sicher, dass wichtige Beschlüsse in enger Abstimmung aller Mitglieder getroffen werden.
- Beschlussfassung über die Satzung und deren Änderungen
- Wahl und Abwahl der ärztlichen und tierärztlichen Mitglieder des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses
- Beschlussfassung über die Bestellung der sachverständigen Mitglieder des Verwaltungsausschusses
- Beschlussfassung über die Anstellung der Geschäftsführung
- Entgegennahme und Feststellung des Jahresabschlusses
- Entlastung des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses
- Beschlussfassung über die Änderung der Beiträge und der Versorgungsleistungen, über die jährliche Festsetzung der Rentenbemessungsgrundlage sowie der Anpassung der laufenden Versorgungsleistungen
- Beschlussfassung über die Auflösung der Sächsischen Ärzteversorgung und die dazu erforderlichen Maßnahmen
- Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder im Aufsichts- und Verwaltungsausschuss
Der Aufsichtsausschuss
In den Aufsichtsausschuss der SÄV werden sieben Vertreterinnen und Vertreter aus der Landesärztekammer und zwei Vertreter*innen aus der Landestierärztekammer entsandt. Die Legislaturperioden betragen jeweils fünf Jahre, der Ausschuss tritt viermal jährlich online oder in Präsenz zusammen.
Zu den Sitzungen des Aufsichtsausschusses werden Vertreter*innen der Aufsichtsbehörden geladen. Die Versicherungsaufsicht für die Sächsische Ärzteversorgung obliegt dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Rechtsaufsicht inne.
Mitglieder - 8. Legislaturperiode, 2025 bis 2030: (v.l.n.r.): Steve Rößler, Dr. med. Volker Kohl, Dr. med. Axel Christian Gatzweiler, Dr. med. vet. Henry Ottilie, David Blei, Dr. med. Saskia Völkel, Dr. med. vet. Volker Jähnig, Dipl.-Med. Ingolf Schmidt, Dr. med. Johannes Roggenbuck
- Überwachung der Geschäftstätigkeit des Verwaltungsausschusses
- Bestellung des Wirtschaftsprüfers (m/w/d)
- Prüfung der Rechnungsabschlüsse
- Beschlussfassung über Änderungen des versicherungstechnischen Geschäftsplanes
- Erteilung von Richtlinien für die Kapitalanlage
Der Verwaltungsausschuss
Als geschäftsführendes Organ ist der Verwaltungsausschuss für die Geschäftsführung der Sächsischen Ärzteversorgung zuständig. Er setzt sich zusammen aus dem Präsidenten (m/w/d) und vier Mitgliedern der Sächsischen Landesärztekammer, einem Mitglied der Sächsischen Landestierärztekammer und drei sachverständigen Mitgliedern. Der Ausschuss wird jeweils für fünf Jahre gewählt und trifft sich online oder in Präsenz zu acht Sitzungen pro Jahr, gegebenenfalls nehmen Mitglieder an Anlageausschüssen der Kapitalanlage teil.
Mitglieder - 8. Legislaturperiode, 2025 bis 2030: (v.l.n.r.): Präsident der Sächsischen Landesärztekammer Erik Bodendieck, Dr. iur. Jochim Thietz-Bartram, Dr. med. Andreas Teubner, Dr. med. Kristin Korb, Dipl.-Math. Mark Walddörfer, Dr. med. Andreas Bartusch, Ulrich Laugwitz, Dr. med. Steffen Liebscher, Präsident der Sächsischen Landestierärztekammer Dr. med. vet. Uwe Hörügel
- Führen der laufenden Geschäfte
- Durchführung der Beschlüsse der EKV und des Aufsichtsausschusses
- Erstellung des versicherungstechnischen Geschäftsplans und des Wirtschaftsplans
- Entscheidung über Dotierung und Inanspruchnahme der Sicherheitsrücklage
- Aufstellung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts
- Beschlussfassung über Einstellung und Kündigung der Mitarbeitenden
Verbandsarbeit der Sächsischen Ärzteversorgung
Die SÄV ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV). Dies ist die Spitzenorganisation der öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe.
In dieser Funktion bietet die ABV eine Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Versorgungswerken. Sie vertritt aber auch deren Interessen gegenüber der Politik und anderen Trägern der Altersversorgung.
Um die spezifischen Belange der Berufsstände zu koordinieren, ist die SÄV Mitglied der Ständigen Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke und Fürsorge“ der Bundesärztekammer und der „Ständigen Konferenz der Versorgungswerke für Tierärzte“.
