Engagement im Ehrenamt
Die Selbstverwaltung in Versorgungswerken ist ein zentrales Element der Altersvorsorge für freie Berufe, das auf ehrenamtlichem Engagement basiert. Ärzte und Tierärzte stellen ihr Wissen, ihre Zeit und Motivation in den Dienst der Gemeinschaft, gestalten wichtige Entscheidungen aktiv mit und tragen dazu bei, dass der Versorgungsauftrag der SÄV zuverlässig und verantwortungsvoll erfüllt wird. Gleichzeitig bringen sie unterschiedliche Perspektiven ein, die unsere Einrichtung bereichern und Weiterentwicklung ermöglichen. Ihr Einsatz schafft Vertrauen, stärkt den Austausch mit unseren Mitgliedern und bildet das Fundament für eine lebendige und verbindliche Selbstverwaltung.
Den ehrenamtlichen Organen der Sächsischen Ärzteversorgung steht eine hauptamtliche Verwaltung zur Seite. Hoch qualifizierte Mitarbeitende übernehmen die Umsetzung der laufenden Geschäfte, sorgen für eine effiziente organisatorische Abwicklung und verantworten die Vermögensverwaltung. Dabei handeln sie stets nach den Vorgaben des Verwaltungsausschusses sowie im Rahmen der geltenden Satzung, gesetzlicher Vorgaben und interner Richtlinien.
Erweiterte Kammerversammlung
Die Erweiterte Kammerversammlung setzt sich aus 113 Mandatsträgern zusammen: 103 Mitglieder der Landesärztekammer und 10 Angehörige der Landestierärztekammer. Einmal jährlich im Juni kommen alle Mandatsträger zu einer Präsenzsitzung zusammen, um aktuelle Themen zu diskutieren, Entscheidungen zu treffen und die strategische Ausrichtung des Versorgungswerkes mitzubestimmen. Die Erweiterte Kammerversammlung bildet damit das zentrales Forum, in dem das Herz der Selbstverwaltung schlägt. Hier tauschen sich die Berufsstände über ihre Altersvorsorge aus und fassen essenzielle Beschlüsse im Sinne der Solidargemeinschaft.
- Beschlussfassung über die Satzung und deren Änderungen
- Wahl und Abwahl der ärztlichen und tierärztlichen Mitglieder des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses
- Beschlussfassung über die Bestellung der sachverständigen Mitglieder des Verwaltungsausschusses
- Beschlussfassung über die Anstellung der Geschäftsführung
- Entgegennahme und Feststellung des Jahresabschlusses
- Entlastung des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses
- Beschlussfassung über die Änderung der Beiträge und der Versorgungsleistungen, über die jährliche Festsetzung der Rentenbemessungsgrundlage sowie der Anpassung der laufenden Versorgungsleistungen
- Beschlussfassung über die Auflösung der Sächsischen Ärzteversorgung und die dazu erforderlichen Maßnahmen
- Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder im Aufsichts- und Verwaltungsausschuss
Aufsichtsausschuss
In den Aufsichtsausschuss der SÄV werden sieben Mitglieder der Landesärztekammer und zwei Mitglieder der Landestierärztekammer gewählt. Die Legislaturperioden betragen jeweils fünf Jahre, der Ausschuss tritt viermal jährlich online oder in Präsenz zusammen.
Zu den Sitzungen des Aufsichtsausschusses werden Vertreter der Aufsichtsbehörden geladen. Die Versicherungsaufsicht für die Sächsische Ärzteversorgung obliegt dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Rechtsaufsicht inne.
Mitglieder - 8. Legislaturperiode, 2025 bis 2030: (v.l.n.r.): Steve Rößler, Dr. med. Volker Kohl, Dr. med. Axel Christian Gatzweiler, Dr. med. vet. Henry Ottilie, David Blei, Dr. med. Saskia Völkel, Dr. med. vet. Volker Jähnig, Dipl.-Med. Ingolf Schmidt, Dr. med. Johannes Roggenbuck
- Überwachung der Geschäftstätigkeit des Verwaltungsausschusses
- Bestellung des Wirtschaftsprüfers (m/w/d)
- Prüfung der Rechnungsabschlüsse
- Beschlussfassung über Änderungen des versicherungstechnischen Geschäftsplanes
- Erteilung von Richtlinien für die Kapitalanlage
Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss ist das geschäftsführende Organ der SÄV. Er besteht aus dem Präsidenten der Landesärztekammer, im Falle seiner Verhinderung einem Vizepräsidenten, vier weiteren Mitgliedern der Landesärztekammer, einem Mitglied der Landestierärztekammer und drei sachverständigen Mitgliedern. Die Ausschussmitglieder werden jeweils für fünf Jahre gewählt. Der Verwaltungsausschuss tritt zu acht Sitzungen pro Jahr online oder in Präsenz zusammen. Daneben wirken Verwaltungsausschuss-Mitglieder in den Anlageausschüssen der SÄV mit.
Mitglieder - 8. Legislaturperiode, 2025 bis 2030: (v.l.n.r.): Präsident der Sächsischen Landesärztekammer Erik Bodendieck, Dr. iur. Jochim Thietz-Bartram, Dr. med. Andreas Teubner, Dr. med. Kristin Korb, Dipl.-Math. Mark Walddörfer, Ulrich Laugwitz, Dr. med. Andreas Bartusch, Dr. med. Steffen Liebscher, Präsident der Sächsischen Landestierärztekammer Dr. med. vet. Uwe Hörügel
- Führen der laufenden Geschäfte
- Durchführung der Beschlüsse der EKV und des Aufsichtsausschusses
- Erstellung des versicherungstechnischen Geschäftsplans und des Wirtschaftsplans
- Entscheidung über Dotierung und Inanspruchnahme der Sicherheitsrücklage
- Aufstellung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts
- Beschlussfassung über Einstellung und Kündigung der Mitarbeitenden
Verbandsarbeit
Die SÄV ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV). Dies ist die Spitzenorganisation der öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe. In dieser Funktion bietet ABV e.V. eine Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Versorgungswerken. Sie vertritt aber auch deren Interessen gegenüber der Politik und anderen Trägern der Altersversorgung. Um die spezifischen Belange der Berufsstände zu koordinieren, ist die SÄV Mitglied der Ständigen Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke und Fürsorge“ der Bundesärztekammer und der „Ständigen Konferenz der Versorgungswerke für Tierärzte“.
