Beitragsinformationen
Die Beiträge für Mitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Rubriken:
Angestellt tätige Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, zahlen den gleichen Beitrag, den sie als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen hätten, geringstenfalls den Mindestbeitrag.
Angestellt tätige Mitglieder, die weiterhin der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, zahlen den Mindestbeitrag.
| 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Beitragssatz | 18,6% | 18,6% |
| Beitragsbemessungsgrenze (in EUR/Monat) | 8.050,00 | 8.450,00 |
| Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (in EUR/Monat) | 1.497,30 | 1.571,70 |
| Mindestbeitrag (in EUR/Monat) | 149,73 | 157,17 |
| halber Mindestbeitrag (in EUR/Monat) (Mitglieder ohne (tier-)ärztliche Tätigkeit) | 74,87 | 78,59 |
Selbstständige Mitglieder zahlen den Regelbeitrag, d. h. den jährlich geltenden Angestelltenhöchstbeitrag. Wünscht das Mitglied eine einkommensbezogene Veranlagung, sind bis zum 31. Mai jedes Jahres der Ermäßigungsantrag (PDF) zu stellen und das Berufseinkommen des Vorvorjahres, z. B. durch eine Kopie des Einkommensteuerbescheides, nachzuweisen. Der Ermäßigungsantrag wird nur beitragsrelevant, wenn das Einkommen unter der Bemessungsgrenze des festzusetzenden Jahres liegt. Ein erstmalig selbstständiges Mitglied kann für die Dauer der ersten zwei Kalenderjahre den Pflichtbeitrag nach eigenem Ermessen festlegen (untere Grenze: Mindestbeitrag). Da aus einem geringeren Beitrag ein niedrigerer Versicherungsschutz resultiert, ist die Beitragshöhe sorgfältig abzuwägen.
| 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Beitragssatz | 18,6% | 18,6% |
| für reines Berufseinkommen bis (in EUR/Jahr) | 96.600,00 | 101.400,00 |
| Regelbeitrag (in EUR/Jahr) | 17.967,60 | 18.860,40 |
| allgemeiner Jahreshöchstbeitrag | 44.919,00 | 47.151,00 |
| Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (in EUR/Monat) | 1.497,30 | 1.571,70 |
| Mindestbeitrag (in EUR/Monat) | 149,73 | 157,17 |
Mitglieder ohne tier-/ärztliche Tätigkeit zahlen den halben Mindestbeitrag. Für arbeitslose Mitglieder mit Bezug von ALG I übernimmt bei vorliegender Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) die Agentur für Arbeit auf Antrag die Beiträge zur Sächsischen Ärzteversorgung.
Beamte, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten zahlen den Mindestbeitrag. Sie können aber auch das Ruhen der Beitragspflicht oder die Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft beantragen.
Lastschrifttermine 2026
| Monat | Termin |
|---|---|
| Januar | 30.01.2026 |
| Februar | 27.02.2026 |
| März | 31.03.2026 |
| April | 30.04.2026 |
| Mai | 29.05.2026 |
| Juni | 30.06.2026 |
| Monat | Termin |
|---|---|
| Juli | 31.07.2026 |
| August | 31.08.2026 |
| September | 30.09.2026 |
| Oktober | 30.10.2026 |
| November | 30.11.2026 |
| Dezember | 30.12.2026 |
SEPA-Lastschriftverfahren
Die Mandatsreferenz setzt sich aus der Mitgliedsnummer und dem Großbuchstaben A (für das erste Mandat) zusammen (z.B. 02-00012345-0044 A). Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Sächsischen Ärzteversorgung lautet DE31ZZZ00000383046. Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates nutzen Sie bitte unser SEPA-Lastschriftformular (PDF)
Bankverbindung
Eine EU-Verordnung verpflichtet Kreditinstitute seit Oktober 2025, für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union eine Empfängerüberprüfung vorzunehmen. Geben Sie daher bitte, für eine korrekte Zuordnung, für Überweisungen ans Versorgungswerk als Zahlungsempfänger unbedingt Sächsische Ärzteversorgung an.
IBAN: DE84 3006 0601 0003 3517 42 BIC: DAAEDEDD
IBAN: DE96 8508 0000 0519 2092 00 BIC: DRES DE FF 850
Häufige Fragen
Nein. Ihre aktuellen Einnahmen können nicht als Grundlage zur Berechnung einer Beitragsermäßigung herangezogen werden. Satzungsgemäß erfolgt eine Beitragsermäßigung nur auf das nachgewiesene Berufseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit des Vorvorjahres. Als Nachweise dienen unter anderem der Steuerbescheid oder eine Bestätigung Ihres Steuerberaters.
Ja. Sie haben zwei Möglichkeiten. Sie können Ihre Beitragsreduzierung beibehalten und mit freiwilligen Mehrzahlungen Ihre Anwartschaft erhöhen. Das ermöglicht Ihnen mehr Flexibilität. Es besteht aber auch die Möglichkeit, innerhalb dieser zwei Kalenderjahre den gewählten Pflichtbeitrag auf Ihre Bedürfnisse anzupassen. Sprechen Sie uns gern diesbezüglich an.
Die Beiträge sind immer am Ende des Monats fällig. Eine Vorauszahlung ist nicht vorgesehen. Die Verrentung erfolgt auch erst bei Verrechnung der Einzahlung mit den Pflichtbeiträgen oder den freiwilligen Mehrzahlungen und nicht bereits bei Einzahlung. (vgl. Satzung der SÄV)
Bei selbstständigen Mitgliedern ist die Elternzeit beitragsfrei, solange keine Einnahmen aus der Selbstständigkeit erzielt werden. Dazu ist die Übermittlung eines Nachweises von der KVS oder vom Steuerberater nötig. Die beitragsfreie Elternzeit ist längstens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes möglich.
Bei angestellten Mitgliedern ist die Elternzeit ebenfalls beitragsfrei, solange keine ärztliche/tierärztliche Beschäftigung ausgeübt wird. Dies wird über Ihren Arbeitgeber elektronisch gemeldet. Auch hier ist die beitragsfreie Elternzeit ist längstens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes möglich.
Bei erstmaliger selbstständiger Tätigkeit kann der Beitrag für die ersten zwei Kalenderjahre selbst bestimmt werden. Sobald die Sächsischen Ärzteversorgung von Ihrer Tätigkeitsaufnahme Kenntnis erlangt, erhalten Sie ein Formular zur Selbsteinstufung. Sie können den Antrag jedoch auch gern formlos stellen. Zu beachten ist, dass der selbstgewählte Beitrag mindestens dem Mindestbeitrag entsprechen muss.
