Rechtzeitig planen
Besteht aktuell eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, so wird dies in der Regel auch mit Beginn des Versorgungsbezugs so bleiben und die SÄV zahlt die Beiträge aus dem Ruhegeld per Zahlstellenmeldeverfahren direkt an die Krankenkasse. Privat krankenversicherte Mitglieder sollten sich vorausschauend über Ihre Möglichkeiten der Krankenversicherung mit ihrem derzeitigen Anbieter oder Träger in Verbindung setzen um ggfs. einen Wechsel oder anderen Tarif zu vereinbaren.
