Ein paar Praxisbeispiele

Komplexes einfach machen - wir erklären Ihnen alles nachvollziehbar an konkreten Beispielen

Der Unterschied zwischen Grundmeldung (G) und Korrekturmeldung (K) bei der monatlichen Beitragsmeldung:

Für eine monatliche erste Meldung wird immer eine Grundmeldung geschickt. Müssen dazu in der Folgezeit Änderungen vorgenommen werden, so gibt es dafür 2 Wege.

  1. Korrekturmeldung senden: Die K-Meldung enthält nur die Differenz zur bereits übermittelten Grundmeldung, die korrigiert werden muss. Eine Kürzung ist durch das Vorzeichen „Minus“ gekennzeichnet, eine Erhöhung durch „Plus“. Die K-Meldung darf nicht erneut den vollen Monatsbeitrag enthalten!
  2. Erneute Grundmeldung senden: Eine erneute G-Meldung enthält das vollständige Monatsentgelt und den vollständigen zu meldenden Pflichtbeitrag und überschreibt die vorherige G-Meldung.

Quotierung bei Mehrfachbeschäftigung

Ihr Arbeitnehmer ist noch bei einem oder mehreren anderen Arbeitgebern angestellt?

Wichtig! Eine Quotierung erfolgt nur, wenn die betreffenden Beschäftigungsverhältnisse im gleichen Vorsorgesystem abgerechnet werden. Das heißt konkret, nur wenn für die betreffenden Tätigkeiten die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten der SÄV besteht, dürfen und müssen die Beiträge quotiert (gekürzt) werden. Der gesamte Pflichtbeitrag darf die gesetzliche Bemessungsgrenze nicht übersteigen. Konkrete Berechnungsbeispiele finden Sie hier: Informationsblatt für Arbeitgeber bei Mehrfachbeschäftigung