Wer wir sind

Erfahren Sie mehr zu Gründungshistorie, Selbstverwaltung und Organisationsstruktur der Sächsischen Ärzteversorgung

Gute Versorgung? Unser Auftrag!

Die Sächsische Ärzteversorgung ist eine Einrichtung der Sächsischen Landesärztekammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seit 1992 gewährt sie den ärztlichen und tierärztlichen Mitgliedern eine verlässliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.

In Deutschland sind Angehörige der „verkammerten Freien Berufe“ – also beispielsweise Architekten, Apotheker, Ärzte und Tierärzte (m/w/d) – nicht über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert. Die Altersversorgung wird hier von berufsständischen Versorgungswerken wie der SÄV übernommen. Diese finanzieren sich ohne staatliche Zuschüsse und werden von den Mitgliedern des Berufsstandes selbst verwaltet.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen SÄV und DRV zusammengefasst.

Unsere Gründungshistorie: Zurück zu den Wurzeln

Im April 1991 beschlossen die Delegierten des 1. Sächsischen Ärztetages die Gründung eines eigenen sächsischen Versorgungswerkes. Am 2. November 1991 stimmte die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer ihrer Erweiterung um zehn Tierärzte zu und vollzog damit den Anschluss der Sächsischen Landestierärztekammer. Als rechtliches Regelwerk verabschiedete die nunmehr Erweiterte Kammerversammlung die Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung. 

Die sächsischen Tierärztinnen und Ärzte erhielten nach der politischen Wende die Möglichkeit, ihre Alterssicherung in die eigenen Hände zu nehmen und knüpften mit Gründung des Versorgungswerks erfolgreich an eine lange Tradition der berufsständischen Versorgung an.