Wer wir sind

Die Sächsische Ärzteversorgung ist eine Einrichtung von Tierärzten und Ärzten für Tierärzte und Ärzte.

Gute Versorgung? Unser Auftrag!

Die Sächsische Ärzteversorgung ist eine Einrichtung der Sächsischen Landesärztekammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seit 1992 gewährt sie den ärztlichen und tierärztlichen Mitgliedern eine verlässliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.

Damit knüpfen wir an eine über 100-jährige Tradition der berufsständischen Versorgung an. Zu ihrer Gründung in der Breite kam es allerdings erst nach der Adenauerschen Rentenreform im Jahr 1957, bei der die verkammerten Freien Berufe faktisch von der Möglichkeit zur Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen wurden. 

Deswegen gründeten die Freien Berufe in der zeitlichen Folge sukzessive Versorgungswerke für die Angehörigen ihres jeweiligen Berufsstandes. Diese finanzieren sich ohne staatliche Zuschüsse und werden von den Mitgliedern des Berufsstandes selbst verwaltet. Aufgabe der Versorgungswerke ist eine Grundabsicherung ihrer Mitglieder und derer Angehöriger.

In eigener Verantwortung

Im April 1991 beschlossen die Delegierten des 1. Sächsischen Ärztetages die Gründung eines eigenen sächsischen Versorgungswerkes. Am 2. November 1991 stimmte die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer ihrer Erweiterung um zehn Tierärzte zu und vollzog damit den Anschluss der Sächsischen Landestierärztekammer. Als rechtliches Regelwerk verabschiedete die nunmehr Erweiterte Kammerversammlung die Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung. 

Die sächsischen Tierärzte und Ärzte erhielten nach der politischen Wende damit die Möglichkeit, ihre Alterssicherung in die eigenen Hände zu nehmen.