Ruhestand und Arbeit
Sie fühlen sich nach wie vor berufen, motiviert und leistungsfähig? Oder ist ein Leben ganz ohne Arbeit aus unterschiedlichen Gründen (noch) nicht vorstellbar? Als Mitglied der Sächsischen Ärzteversorgung haben Sie die Möglichkeit, neben dem Bezug Ihres Altersruhegeldes weiterhin beruflich tätig zu sein. Die Tätigkeit hat keinerlei Auswirkungen auf Ihr Altersruhegeld. Dies trifft sowohl auf das vorgezogene, obligatorische als auch auf das aufgeschobene Altersruhegeld zu.
Beiträge zum Versorgungswerk sind nicht mehr zu entrichten, da die Beitragspflicht mit Beginn Ihres Versorgungsbezuges endet. Unter Umständen fallen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an. Sie können sich hierzu bei Ihrem Arbeitgeber oder der Deutschen Rentenversicherung informieren.
Bitte bedenken Sie die steuerlichen Auswirkungen bei einer Weiterbeschäftigung. Hier können Sie Ihre Leistungen beantragen:
