Alles Wichtige zum Meldeverfahren

Was ist  alles beim Arbeitgebermeldeverfahren zu beachten? Wir erklären es Ihnen leicht und verständlich.

Arbeitgebermeldeverfahren

Arbeitgeber haben für ihre Beschäftigten, die zugunsten der SÄV von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, Meldungen gemäß SGB IV § 28 a Abs. 10 und 11 an die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen (DASBV GmbH) zu senden. 

Bei den Meldungen ist die SÄV-Mitgliedsnummer des Arbeitnehmenden anzugeben. Unsere Betriebsnummer lautet 05194880.

Kontaktdaten DASBV

E-Mail: info(at)dasbv.de
Telefon: 030 / 27590000 

Tipp: Nutzen Sie auch die Internet-Ausfüllhilfen unter app.sv-meldeportal.de. Nähere Informationen zum SV-Meldeportal finden Sie hier: info.sv-meldeportal.de