Das sind die wichtigsten Informationen
- alle Beitragszahlungen des abgelaufenen Kalenderjahres,
- alle zu verrentenden Gesamteinzahlungen bis zum 31.12. des Vorjahres,
- die aus den Beiträgen erworbene Ruhegeldanwartschaft pro Jahr und
- die Summe der Anwartschafts-Punktwerte.
Die Einzahlungsbescheinigung dient als Nachweis über alle im Kalenderjahr gezahlten Beiträge und und die Anwartschaftsmitteilung informiert über den bisher erworbenen Rentenanspruch, der als Anwartschaftspunkte und Jahreszahlbetrag ausgewiesen wird.
Abweichendes Renteneintrittsalter bei der Deutschen Rentenversicherung
Für SÄV-Mitglieder der Geburtsjahrgänge 1957 bis 1963, die auch Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben, gelten für die beiden Versorgungssysteme unterschiedliche Zeitpunkte für den Renteneintritt.
