Freiwillige Mehrzahlungen
Zur Erhöhung der Ruhegeld-Anwartschaften können Mitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung freiwillige Mehrzahlungen leisten. Diese dürfen jedoch – addiert mit den Pflichtbeiträgen – die persönliche Beitragsgrenze beziehungsweise den allgemeinen Jahreshöchstbeitrag nicht überschreiten. Dieser ist für das Jahr 2025 auf 44.919,00 EUR festgesetzt.
Freiwillige Mehrzahlungen müssen jeweils bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres auf dem Beitragskonto eingegangen sein und werden wie Pflichtbeiträge verrentet.
Wichtig: Damit die Zahlungen korrekt zugeordnet werden können, sollte im Verwendungszweck der Überweisung die Mitgliedsnummer vermerkt sein und der Hinweis, dass es sich um freiwillige Mehrzahlungen handelt.
