Beitragsinformationen
Die Beiträge für Mitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Rubriken:
Angestellt tätige Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, zahlen den gleichen Beitrag, den sie als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen hätten, geringstenfalls den Mindestbeitrag.
Angestellt tätige Mitglieder, die weiterhin der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, zahlen den Mindestbeitrag.
| 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Beitragssatz | 18,6% | 18,6% |
| Beitragsbemessungsgrenze (in EUR/Monat) | 8.050,00 | 8.450,00 |
| Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (in EUR/Monat) | 1.497,30 | 1.571,70 |
| Mindestbeitrag (in EUR/Monat) | 149,73 | 157,17 |
| halber Mindestbeitrag (in EUR/Monat) (Mitglieder ohne (tier-)ärztliche Tätigkeit) | 74,87 | 78,59 |
Selbstständige Mitglieder zahlen den Regelbeitrag, d. h. den jährlich geltenden Angestelltenhöchstbeitrag. Wünscht das Mitglied eine einkommensbezogene Veranlagung, sind bis zum 31. Mai jedes Jahres der Ermäßigungsantrag (PDF) zu stellen und das Berufseinkommen des Vorvorjahres, z. B. durch eine Kopie des Einkommensteuerbescheides, nachzuweisen. Der Ermäßigungsantrag wird nur beitragsrelevant, wenn das Einkommen unter der Bemessungsgrenze des festzusetzenden Jahres liegt. Das erstmalig selbstständige Mitglied legt für die Dauer der ersten zwei Kalenderjahre den Pflichtbeitrag nach eigenem Ermessen fest (untere Grenze: Mindestbeitrag). Da aus einem geringeren Beitrag ein niedrigerer Versicherungsschutz resultiert, ist die Beitragshöhe sorgfältig abzuwägen.
| 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Beitragssatz | 18,6% | 18,6% |
| für reines Berufseinkommen bis (in EUR/Jahr) | 96.600,00 | 101.400,00 |
| Regelbeitrag (in EUR/Jahr) | 17.967,60 | 18.860,40 |
| allgemeiner Jahreshöchstbeitrag | 44.919,00 | 47.151,00 |
| Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (in EUR/Monat) | 1.497,30 | 1.571,70 |
| Mindestbeitrag (in EUR/Monat) | 149,73 | 157,17 |
Mitglieder ohne tier-/ärztliche Tätigkeit zahlen den halben Mindestbeitrag. Für arbeitslose Mitglieder mit Bezug von ALG I übernimmt bei vorliegender Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) die Agentur für Arbeit auf Antrag die Beiträge zur Sächsischen Ärzteversorgung.
Beamte, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten zahlen den Mindestbeitrag. Sie können aber auch das Ruhen der Beitragspflicht oder die Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft beantragen.
Lastschrifttermine 2026
| Monat | Termin |
|---|---|
| Januar | 30.01.2026 |
| Februar | 27.02.2026 |
| März | 31.03.2026 |
| April | 30.04.2026 |
| Mai | 29.05.2026 |
| Juni | 30.06.2026 |
| Monat | Termin |
|---|---|
| Juli | 31.07.2026 |
| August | 31.08.2026 |
| September | 30.09.2026 |
| Oktober | 30.10.2026 |
| November | 30.11.2026 |
| Dezember | 30.12.2026 |
SEPA-Lastschriftverfahren
Die Mandatsreferenz setzt sich aus der Mitgliedsnummer und dem Großbuchstaben A (für das erste Mandat) zusammen (z.B. 02-00012345-0044 A). Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Sächsischen Ärzteversorgung lautet DE31ZZZ00000383046. Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates nutzen Sie bitte unser SEPA-Lastschriftformular (PDF)
Bankverbindung
IBAN: DE84 3006 0601 0003 3517 42 BIC: DAAEDEDD
IBAN: DE96 8508 0000 0519 2092 00 BIC: DRES DE FF 850
Häufige Fragen
Die Beiträge sind immer am Ende des Monats fällig. Eine Vorauszahlung ist nicht vorgesehen. Die Verrentung erfolgt auch erst bei Verrechnung der Einzahlung mit den Pflichtbeiträgen oder den freiwilligen Mehrzahlungen und nicht bereits bei Einzahlung. (vgl. Satzung der SÄV)
Ja es besteht während dem Mutterschutz & der Elternzeit Beitragsfreiheit in der Sächsischen Ärzteversorgung, sofern keine ärztlichen oder tierärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, bei angestellten Mitgliedern wird uns dies über Ihren Arbeitgeber elektronisch gemeldet, in allen anderen Fällen sind wir auf die Zuarbeit der Mitglieder angewiesen. Bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung!
