Durch freiwillige Mehrzahlungen können Sie Ihr Altersruhegeld erhöhen.
Freiwillige Mehrzahlungen sind durch den Allgemeinen Jahreshöchstbeitrag (AJHB) oder durch Ihre persönliche Beitragsgrenze (PBG) begrenzt.
Die persönliche Beitragsgrenze wird durch Ihr individuelles Beitragsverhalten festgelegt.
Der AJHB beträgt im Jahr 2025 44.919,00 EUR.