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wir möchten Sie darüber informieren, dass wir am 9. September aufgrund einer geplanten Wartung nur bis 13 Uhr telefonisch und persönlich vor Ort erreichbar sind.

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Ruhegeldsimulation 2in1

Ruhegeldsimulation

Diese Ruhegeldsimulation basiert auf den Berechnungsgrundsätzen der Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung.

Simulationen für andere Versorgungswerke führen zwangsläufig zu falschen Ergebnissen.

 

Für diese Ruhegeldsimulation benötigen Sie den Jahreskontoausweis des Vorjahres und Kenntnis über Ihren zu zahlenden Beitrag. Falls Sie eines von beiden nicht besitzen, wenden Sie sich für eine individuelle Ruhegeldsimulation an die Sächsische Ärzteversorgung.

Nutzen Sie die erweiterte Simulation, wenn die monatlichen Beiträge variieren oder verschiedene freiwillige Mehrzahlungen durch Sie geleistet werden.

Leider können Sie diese Ruhegeldsimulation nicht verwenden.

 

Auf der folgenden Seite sehen Sie, wie Sie uns erreichen können: Kontaktformular.

 

Mit dem Kontaktformular können Sie direkt eine Ruhegeldsimulation anfordern, die von einem Mitarbeiter durchgeführt wird. Alternativ können Sie auch nur den Jako und eine Bescheinigung über Ihr Beitragsverhalten anfordern, um die Simulation selber durchzuführen.

Berechnung des Ruhegeldeintritts

Das vorgezogene Altersruhegeld kann frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Der Anspruch beginnt dann mit dem Monatsersten, der der Vollendung des 62. Lebensjahres nachfolgt. Bitte beachten Sie, dass hierbei eine Kürzung des Altersruhegeldes um 0,4 % pro Monat erfolgt. Dieses Datum wird gemäß § 30 Absatz 1 der Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung berechnet.

Der frühestmögliche Eintritt beschreibt das Datum, zu welchem Sie ab heute frühestmöglich das Altersruhegeld in Anspruch nehmen, sofern der Eintritt des vorgezogenen oder obligatorischen Altersruhegeldes bereits verstrichen ist. Bitte beachten Sie, dass eine Rentensimulation nur für ein Datum in der Zukunft erstellt werden kann. 

Das obligatorische Altersruhegeld kann mit Erreichen der Regelaltersgrenze nach der Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung in Anspruch genommen werden. Das Eintrittsdatum errechnet sich anhand Ihres Geburtsdatums. Der Leistungsbeginn ist immer am Monatsersten. Dieses Datum wird gemäß § 29 der Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung berechnet. 

Es besteht die Möglichkeit den Anspruch auf das Altersruhegeld auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze geltend zu machen. Hierbei ergibt sich eine Erhöhung des Ruhegeldes um 0,6 % für jeden Monat, den das Ruhegeld später in Anspruch genommen wird. Diese Erhöhung kann höchstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres berücksichtigt werden. Dieses Datum gibt den Monatsersten nach Vollendung des 70. Lebensjahres wieder. Weitere Informationen finden Sie in § 29 Absatz 7 der Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung.

Sie können jedes Datum zwischen dem frühestmöglichem Eintritt und dem Eintritt aufgeschobenes Ruhegeld als Beginn Ihres Altersruhegeldes nutzen. Falls der Eintritt vorgezogenes Altersruhegeld oder der Eintritt obligatorisches Altersruhegeld in der Vergangenheit liegt, können Sie trotzdem nur ein Datum zwischen dem frühestmöglichem Eintritt und dem Eintritt aufgeschobenes Altersruhegeld auswählen.

Gestaltung der Beitragszahlungen bis Ruhegeldeintritt

Beiträge können nur bis zur Regelaltersgrenze gezahlt werden, bei Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes nur bis zu dessen Beginn.

Da diese Simulation keine Kenntnis über Ihr bisheriges Beitragsverhalten besitzt, kann die persönliche Beitragsgrenze für Sie nicht berechnet werden.

Geben Sie hier den Punktwert Ihrer bisherigen Anwartschaft ein. Sie finden diesen auf Ihrem letzten Jahreskontoausweis.

Im Anschluss geben Sie Ihre gewünschten Pflichtbeiträge ab 01.01. des Folgejahres ein.

Sofern Ihnen ein aktueller Punktwert vorliegt, können Sie auch diesen eingeben, hierbei ist der Beginn der Pflichtbeitragszahlung jedoch entsprechend anzupassen.

Pflichtbeitrag erster Zeitraum

Der Beginn der Beitragszahlung ist frühestens zum Jahresanfang (01.01.) möglich.

Beiträge können nur bis zum Ende der Beitragspflicht eingezahlt werden. Diese endet mit Eintritt der Altersgrenze für das obligatorische Altersruhegeld oder mit Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes.

Wenn Sie dieses Feld nicht befüllen, wird die Beitragszahlung bis zum Ende der Beitragspflicht simuliert.

Durch die Eingabe eines zweiten Zeitraums für die Beitragszahlung haben Sie die Möglichkeit, einen Wechsel Ihrer Tätigkeit und damit eine Veränderung Ihres Beitrages zu simulieren.

Die Zeiträume dürfen sich jedoch nicht überschneiden!

Pflichtbeitrag zweiter Zeitraum

Die Beitragszahlung sollte am Folgetag des ersten Zeitraumes beginnen.

Beiträge können nur bis zum Ende der Beitragspflicht eingezahlt werden. Diese endet mit Eintritt der Altersgrenze für das obligatorische Altersruhegeld oder mit Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes.

Wenn Sie dieses Feld nicht befüllen, wird die Beitragszahlung bis zum Ende der Beitragspflicht simuliert.

Durch freiwillige Mehrzahlungen können Sie Ihr Altersruhegeld erhöhen.

Freiwillige Mehrzahlungen sind durch den Allgemeinen Jahreshöchstbeitrag (AJHB) oder durch Ihre persönliche Beitragsgrenze (PBG) begrenzt.

Die persönliche Beitragsgrenze wird durch Ihr individuelles Beitragsverhalten festgelegt.

Der AJHB beträgt im Jahr 2025 44.919,00 EUR.

Freiwillige Mehrzahlung erster Zeitraum

Der Beginn der Beitragszahlung ist frühestens zum Jahresanfang (01.01.) möglich.

Beiträge können nur bis zum Ende der Beitragspflicht eingezahlt werden. Diese endet mit Eintritt der Altersgrenze für das obligatorische Altersruhegeld oder mit Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes.

Wenn Sie dieses Feld nicht befüllen, wird die Beitragszahlung bis zum Ende der Beitragspflicht simuliert.

Durch freiwillige Mehrzahlungen können Sie Ihr Altersruhegeld erhöhen.

Freiwillige Mehrzahlungen sind durch den Allgemeinen Jahreshöchstbeitrag (AJHB) oder durch Ihre persönliche Beitragsgrenze (PBG) begrenzt.

Die persönliche Beitragsgrenze wird durch Ihr individuelles Beitragsverhalten festgelegt.

Der AJHB beträgt im Jahr 2025 44.919,00 EUR.

Freiwillige Mehrzahlung zweiter Zeitraum

Die Beitragszahlung sollte am Folgetag des ersten Zeitraumes beginnen.

Beiträge können nur bis zum Ende der Beitragspflicht eingezahlt werden. Diese endet mit Eintritt der Altersgrenze für das obligatorische Altersruhegeld oder mit Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes.

Wenn Sie dieses Feld nicht befüllen, wird die Beitragszahlung bis zum Ende der Beitragspflicht simuliert.

Welche Daten sollen zur Simulation verwendet werden?

Bitte beachten Sie, dass von Ihrem Altersruhegeld Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind.

 

Hinweise:

Die Ruhegeldsimulation wurde entwickelt, um durch einfache Angaben aus der aktuellen Anwartschaftsmitteilung, die die Mitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung jährlich erhalten, und den zu erwartenden Beitragszahlungen die von Ihnen zu erwartende Höhe des Altersruhegeldes zu ermitteln. Die ermittelten Beträge basieren auf den von Ihnen eingegebenen Angaben und werden auf der Grundlage der geltenden Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung nur annähernd ermittelt. Die im Rahmen der Ruhegeldsimulation erteilten Auskünfte zum Altersruhegeld sind nicht rechtsverbindlich und können eine individuelle und kostenlose Beratung durch die Sächsischen Ärzteversorgung nicht ersetzen.

Haben Sie eine Frage zu der Ruhegeldsimulation oder Ihrer persönlichen Beitragsgrenze?

Melden Sie sich bei uns über das Kontaktformular.

Gestaltung der Beitragszahlungen bis Ruhegeldeintritt

Geben Sie hier den Punktwert Ihrer bisherigen Anwartschaft ein. Sie finden diesen auf Ihrem letzten Jahreskontoausweis.

Im Anschluss geben Sie Ihre gewünschten Pflichtbeiträge ab 01.01. des Folgejahres ein.

früher Eintritt
normaler Eintritt
später Eintritt
anderer Eintritt

Bitte beachten Sie, dass von Ihrem Altersruhegeld Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind.

 

Hinweise:

Die Ruhegeldsimulation wurde entwickelt, um durch einfache Angaben aus der aktuellen Anwartschaftsmitteilung, die die Mitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung jährlich erhalten, und den zu erwartenden Beitragszahlungen die von Ihnen zu erwartende Höhe des Altersruhegeldes zu ermitteln. Die ermittelten Beträge basieren auf den von Ihnen eingegebenen Angaben und werden auf der Grundlage der geltenden Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung nur annähernd ermittelt. Die im Rahmen der Ruhegeldsimulation erteilten Auskünfte zum Altersruhegeld sind nicht rechtsverbindlich und können eine individuelle und kostenlose Beratung durch die Sächsischen Ärzteversorgung nicht ersetzen.

Haben Sie eine Frage zu der Ruhegeldsimulation oder Ihrer persönlichen Beitragsgrenze?

Melden Sie sich bei uns über das Kontaktformular.

Rückmeldung

Haben Sie eine Frage zu der Ruhegeldsimulation oder Ihrer persönlichen Beitragsgrenze? Melden Sie sich unter diesem Formular bei uns.

Kontakt

Sächsische Ärzteversorgung
Einrichtung der Sächsischen Landesärztekammer
Dr.-Külz-Ring 10 • 01067 Dresden

Tel.: 0351 / 88 88 6 -0 • Fax: 0351 / 88 88 6 -410

Geschäftszeiten

Montag bis Donnerstag 9 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag 9 - 13 Uhr

Individuelle Termine außerhalb der Öffnungszeiten bitte vorab telefonisch vereinbaren.

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