Nachweispflichten für Versorgungsempfänger

Nachweispflichten einfach erfüllen - automatischer Abgleich für Versorgungsempfänger

Identitäts- & Lebensbescheinigung

Im Interesse aller Mitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung ist es notwendig, regelmäßig die Voraussetzungen für den Leistungsbezug zu überprüfen. Dafür nimmt die Sächsische Ärzteversorgung seit dem 1. Januar 2023 am Sterbedatenabgleich mit dem deutschen Postrentendienst teil.

Regelmäßige Nachweisvorlage

Von Versorgungsempfängern, die von der SÄV ein Witwen- oder Witwergeld beziehen, wird turnusmäßig alle zwei Jahre eine Identitäts- oder Lebensbescheinigung mit Nachweis des Familienstandes erbeten.

Von Versorgungsempfängern, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland haben, wird alle zwei Jahre eine Identitäts- oder Lebensbescheinigung erbeten, die vom zuständigen Konsulat zu bestätigen ist.