Identitäts- & Lebensbescheinigung
Im Interesse aller Mitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung ist es notwendig, regelmäßig die Voraussetzungen für den Leistungsbezug zu überprüfen. Dafür nimmt die Sächsische Ärzteversorgung seit dem 1. Januar 2023 am Sterbedatenabgleich mit dem deutschen Postrentendienst teil. Bei diesem Abgleich werden uns für in Deutschland wohnhafte Versorgungsempfänger die Sterbemitteilungen elektronisch übermittelt. Dies unterstützt unsere Arbeit und verringert Überzahlungen von Ruhegeldern an bereits verstorbene Mitglieder. So erhalten wir zeitnah die notwendigen Meldungen. Für im Ausland lebende Versorgungsempfänger und Witwer-oder Witwengeldempfänger/-innen gilt jedoch eine regelmäßige Nachweisvorlage:
Regelmäßige Nachweisvorlage
Von Versorgungsempfängern, die von der SÄV ein Witwen- oder Witwergeld beziehen, wird turnusmäßig alle zwei Jahre eine Identitäts- oder Lebensbescheinigung mit Nachweis des Familienstandes erbeten.
Von Versorgungsempfängern, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland haben, wird alle zwei Jahre eine Identitäts- oder Lebensbescheinigung erbeten, die vom zuständigen Konsulat zu bestätigen ist.
