Mitgliedschaft im Versorgungswerk

Ein Gewinn für die Ärzteschaft 

Die obligatorische Mitgliedschaft

Mit der Approbation werden junge Ärztinnen und Tierärzte Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer bzw. der Sächsischen Landestierärztekammer – und damit in der Regel auch Pflichtmitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung. Daraus ergibt sich eine solide Basis für die Versorgungsleistungen aller Ärzte und Tierärztinnen im Freistaat – solidarisch und erfolgsorientiert.

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