Die obligatorische Mitgliedschaft
Mit der Approbation werden junge Ärztinnen und Tierärzte Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer bzw. der Sächsischen Landestierärztekammer – und damit in der Regel auch Pflichtmitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung. Daraus ergibt sich eine solide Basis für die Versorgungsleistungen aller Ärzte und Tierärztinnen im Freistaat – solidarisch und erfolgsorientiert.
