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Beitragsinformationen

Die Regelbeiträge für Mitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Rubriken:

Angestellt tätige Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, zahlen den gleichen Beitrag, den sie als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen hätten, geringstenfalls den Mindestbeitrag.
Angestellt tätige Mitglieder, die weiterhin der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, zahlen den Mindestbeitrag. 

 

2024

2025

Beitragssatz

18,6%

18,6%

Beitragsbemessungsgrenze (in EUR/Monat)

7.450,00

8.050,00

Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (in EUR/Monat)

1.385,70

1.497,30

Mindestbeitrag (in EUR/Monat)

138,57

149,73

halber Mindestbeitrag (in EUR/Monat) (Mitglieder ohne (tier-)ärztliche Tätigkeit)

69,29

74,87

Selbstständige Mitglieder zahlen den Regelbeitrag, d. h. den jährlich geltenden Angestelltenhöchstbeitrag.
Wünscht das Mitglied eine einkommensbezogene Veranlagung, sind bis zum 31. Mai jedes Jahres der Ermäßigungsantrag (PDF) zu stellen und das Berufseinkommen des Vorvorjahres, z. B. durch eine Kopie des Einkommensteuerbescheides, nachzuweisen. Der Ermäßigungsantrag wird nur beitragsrelevant, wenn das Einkommen unter der Bemessungsgrenze des festzusetzenden Jahres liegt. Der Antrag kann formlos oder mit dem Formular, das der Versendung des Jahreskontoausweises jährlich zum Ende jeden 1. Quartals beiliegt, gestellt werden.
Das erstmalig selbstständige Mitglied legt für die Dauer der ersten zwei Kalenderjahre den Pflichtbeitrag nach eigenem Ermessen fest (untere Grenze: Mindestbeitrag). Da aus einem geringeren Beitrag ein niedrigerer Versicherungsschutz resultiert, ist die Beitragshöhe sorgfältig abzuwägen.

 

2024 

2025

Beitragssatz

18,6% 

18,6%  

für reines Berufseinkommen bis (in EUR/Jahr)

89.400,00 

96.600,00

Regelbeitrag (in EUR/Jahr)

16.628,40 

17.967,60

allgemeiner Jahreshöchstbeitrag

41.571,00 

44.919,00

Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (in EUR/Quartal)

4.157,10 

 

Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (in EUR/Monat) 

Ab dem 01.01.2025 gilt die monatliche Fälligkeit der Beitragszahlungen auch für selbstständige Mitglieder. Eine quartalsweise Zahlung ist nicht mehr möglich.

 

1.497,30

Mindestbeitrag (in EUR/Quartal)

415,71 

 

Mindestbeitrag (in EUR/Monat) 
Ab dem 01.01.2025 gilt die monatliche Fälligkeit der Beitragszahlungen auch für selbstständige Mitglieder. Eine quartalsweise Zahlung ist nicht mehr möglich.

 

149,73

 

Mitglieder ohne tier-/ärztliche Tätigkeit zahlen den halben Mindestbeitrag. Für arbeitslose Mitglieder mit Bezug von ALG I übernimmt bei vorliegender Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) die Agentur für Arbeit auf Antrag die Beiträge zur Sächsischen Ärzteversorgung.

Beamte, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten zahlen den Mindestbeitrag. Sie können aber auch das Ruhen der Beitragspflicht oder die Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft beantragen.

Lastschrifttermine 2025

MonatTermin
Januar31.01.2025
Februar28.02.2025
März31.03.2025
April30.04.2025
Mai30.05.2025
Juni30.06.2025

 

MonatTermin
Juli31.07.2025
August29.08.2025
September30.09.2025
Oktober30.10.2025
November28.11.2025
Dezember30.12.2025

 

SEPA-Lastschriftverfahren

Die Mandatsreferenz setzt sich aus der Mitgliedsnummer und dem Großbuchstaben A (für das erste Mandat) zusammen (z.B. 02-00012345-0044 A). Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Sächsischen Ärzteversorgung lautet DE31ZZZ00000383046.

Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates nutzen Sie bitte unser SEPA-Lastschriftformular (PDF)

Bankverbindung

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